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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11 (https://dejure.org/2012,45684)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - L 16 R 355/11 (https://dejure.org/2012,45684)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 (https://dejure.org/2012,45684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44 SGB 10, § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 14 Abs 1 SGB 4
    Arbeitsentgelt - Verpflegungsgeld - Sonderversorgungssystem Zoll

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet; Berechnung des Entgelts; Keine Berücksichtigung von "Verpflegungsgeld" von Zöllnern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet; Berechnung des Entgelts; Keine Berücksichtigung von "Verpflegungsgeld" von Zöllnern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Mit Schreiben vom 18. Oktober 2007 beantragte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R = SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 ("Jahresendprämie") die Überprüfung des Bescheides vom 20. Juni 1997 und begehrte die Berücksichtigung des Vg, des Kinder- und Ehegattenzuschlages, des Reinigungsgeldes, sowie des Fremdsprachenzuschlags und des Rz. Mit Bescheid der Bundesfinanzdirektion Mitte (BFD) vom 15. September 2008 lehnte die Beklagte den Antrag zur Berücksichtigung von weiteren Zahlungen als Arbeitsentgelt im Sinne des § 8 AAÜG ab.

    Entgegen der Auffassung des BSG im Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - lasse es der Verweis auf § 256a Abs. 2 SGB VI nicht zu, uneingeschränkt auf § 14 Abs. 1 SGB IV Bezug zu nehmen, da § 256a Abs. 2 zugleich eine Regelung zur Berücksichtigungsfähigkeit des erzielten Arbeitsentgelts in Relation zur Versicherbarkeit enthalte.

    Im Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - sei das BSG allerdings von dem in § 17 SGB iVm der ArEV niedergelegten Grundsatz der Parallelität von Steuer- und Beitragspflicht abgerückt, in dem es im Rahmen der Bildung fiktiver Pflichtbeitragszeiten nach dem AAÜG nicht auf das Steuerrecht im Zuflusszeitpunkt abgestellt habe, sondern fiktiv auf ein späteres und völlig anderes Steuerrecht.

    Für die hier in Frage stehenden Feststellungsbescheide des Versorgungsträgers kommt allein § 44 Abs. 2 SGB X in Betracht (so ausdrücklich BSG ebda und auch im Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R = SozR 4-8570 § 6 Nr. 4).

    § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG definiert den Begriff des Arbeitsentgelts (ebenso wie den des Arbeitseinkommens) nicht ausdrücklich (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 4).

    Für den Bereich der Zusatzversorgung hat das BSG bereits ausgeführt, dass eine solche Rechtsauslegung sinnlos wäre, da die Überführung der Anwartschaften aus dem Versorgungssystem gemäß AAÜG dann keine Auswirkungen auf die Höhe der Rente der zusatzversorgten Versicherten hätte (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007, aaO), die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ist der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG im Sinne einer strikten und statischen gesetzlichen Verweisung auf das gesamte am 1. August 1991 geltende Beitragsrecht auszulegen ist, so dass jeweils zu prüfen ist, ob die in der DDR im Zeitraum der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem zugeflossenen Geld- oder Sachleistungen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV gewesen wären, wenn sie erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AAÜG am 1. August 1991 zugeflossen wären.

    Für das Verständnis des Sinns dieser Zuflüsse ist bei der nach Bundesrecht vorzunehmenden Qualifizierung des Rechtscharakters dieser Einnahmen nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 23. August 2007, aaO) an die sachlich einschlägigen Bestimmungen der DDR anzuknüpfen.

    An dem Erfordernis eines (zumindest) inneren, sachlichen Zusammenhangs zwischen Einnahme und Beschäftigung hat das BSG auch im Urteil zur Jahresendprämie vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - festgehalten.

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 19/03 R

    Sperrzonenzuschlag - DDR - Arbeitsentgelt iS des AAÜG?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Der Umstand, dass die streitbefangenen Zahlungen zeitgleich mit dem Nettolohn ausgezahlt worden waren, besage nichts über die Qualifizierung der Zahlung als Arbeitsentgelt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 - juris).

    Dementsprechend liegen Einnahmen aus einer Beschäftigung nur dann vor, wenn ein unmittelbarer (synallagmatischer) oder mittelbarer (innerer, sachlicher) Zusammenhang zwischen der Einnahme und der Beschäftigung besteht (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R = SozR 4-2400 § 14 Nr. 1).

    Das BSG hat sodann im Urteil zum "Sperrzonenzuschlag" vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R (aaO) seine Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass ein innerer, sachlicher Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen müsse.

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 41/99 R

    Arbeitsentgelt iS. der §§ 6 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 S. 2 AAÜG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Nach dem Urteil des BSG vom 2. August 2000 - B 4 RA 41/99 R - kämen alle zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung erzielten Einnahmen als relevant in Betracht.

    Sozialleistungen und Aufwandsentschädigungen stellten nach der Rspr. des BSG (Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 41/99 R -) kein Arbeitsentgelt dar, das überführungsrelevant sein könnte.

    Das BSG hatte zwar mit Urteil vom 2. August 2000 - B 4 RA 41/99 R - (aaO) ausgeführt, dass alle zumindest im Zusammenhang mit der Beschäftigung erzielten Einnahmen als relevant in Betracht kommen können .

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zum "eigenbetrieblichen Interesse" (vgl. nur BFH, Urteil vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08 = BFHE 228, 85 ff. zur Verpflegung der Crew auf einem Flusskreuzfahrtschiff) liegt kein (steuerpflichtiger) Arbeitslohn vor, wenn die vom Arbeitnehmer erlangten Vorteile sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R

    Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Die zur vergleichbaren Frage (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2004 - B 12 KR 5/04 R = SozR 4-2400 § 14 Nr. 3) der Zuordnung von Einnahmen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, die im eigenbetrieblichen Interesse gewährt werden, ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist insoweit auf den Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Abs. 1 SGB IV zu übertragen.
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 6/99 R

    Ermittlung und Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Mit dem BSG ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit der Wortwahl in § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG erkennbar u. a. an den Begriff des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 SGB IV anknüpfen wollte (so erstmals BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 4 RA 6/99 R = SozR 3-8570 § 8 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - L 3 R 82/08

    Keine rentenerhöhende Berücksichtigung einer "sonstigen Belohnung" für Angehörige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Sie würde im Übrigen auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßen (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Dezember 2010 - L 3 R 82/08 -).
  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Der Senat folgt dieser in der Rechtsprechung der Sozialgerichte z.T. abgelehnten (vgl. nur SG Leipzig, aaO; SG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 - S 35 RS 2129/09 - juris; SG Potsdam, Urteil vom 7. Dezember 2010 - S 36 R 121/09 - juris) Rechtsprechung des BSG, die konsequenterweise auf den Bereich der Sonderversorgungssysteme zu übertragen ist.
  • SG Potsdam, 07.12.2010 - S 36 R 121/09

    Zusatz- und Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Der Senat folgt dieser in der Rechtsprechung der Sozialgerichte z.T. abgelehnten (vgl. nur SG Leipzig, aaO; SG Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 - S 35 RS 2129/09 - juris; SG Potsdam, Urteil vom 7. Dezember 2010 - S 36 R 121/09 - juris) Rechtsprechung des BSG, die konsequenterweise auf den Bereich der Sonderversorgungssysteme zu übertragen ist.
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11
    Die Vorschrift ist auch auf Bescheide anzuwenden, in denen Feststellungen auf der Grundlage des AAÜG getroffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2010 - B 5 RS 6/09 R - juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

  • SG Leipzig, 15.12.2010 - S 24 RS 1540/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - L 3 R 209/16

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Die Kammer schließe sich der vom 16. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg im Urteil vom 05. Dezember 2012 (L 16 R 355/11)vertretenen Auffassung auch in Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung anderer Senate des LSG Berlin-Brandenburg (vgl. insbesondere Urteile vom 23. Januar 2014 - L 22 R 381/12 - und vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -) in vollem Umfange an, wonach es sich bei dieser von der Zollverwaltung der DDR gewährten Zuwendung um eine maßgeblich aus sozialpolitischer und fürsorgerechtlicher Motivation sowie im eigenbetrieblichen Interesse der jeweiligen staatlichen Arbeitgeber gewährte Leistung gehandelt habe.

    Sie schließe sich der Rechtsprechung des Sächsischen LSG, Urteil vom 07. Juli 2015 - L 5 RS 183/11 -, des LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19. November 2015 - L 1 RS 33/12 -, des LSG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 05. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 - und 12. Juli 2016 - L 2 R 772/12 -, sowie des Thüringischen LSG, Urteil vom 25. November 2015 - L 12 RS 540/12 -, an, die entschieden hätten, dass unter Berücksichtigung der Verpflegungsordnungen, der Regelungen im Haushaltsplan sowie der Gliederung in den Besoldungsordnungen für das geltend gemachte Verpflegungsgeld ein erhebliches betriebsfunktionales Interesse bestanden habe, das dem Interesse der - dortigen - Kläger als übergeordnet angesehen worden sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - L 16 R 423/12
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend, vertieft ihre Rechtsauffassung und nimmt auf die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2012 (L 16 R 355/11) sowie vom 21. August 2013 (L 16 R 670/11 und L 16 R 706/12) Bezug.

    Der Senat ist bereits mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 - (juris; vgl auch die Urteile des Senats vom 21. August 2013 - L 16 R 670/11 - und - L 16 R 706/12 -) der Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des Begriffs "Arbeitsentgelt" in § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ausdrücklich gefolgt (insbesondere den Urteilen vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - zur "Jahresendprämie" und vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - zum "Sperrzonenzuschlag"; jeweils juris).

    Auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. Dezember 2012 (aaO Rn 26), das den Beteiligten bekannt ist, wird ergänzend Bezug genommen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Der 16. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg habe ebenfalls entschieden, dass dem Verpflegungsgeld kein Lohncharakter zukomme (Urteil vom 5. Dezember 2012, L 16 R 355/11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12

    Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Der vom 16. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 05. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 -, juris) und vom Sozialgericht Chemnitz (Urteil vom 16. Oktober 2012 - S 7 RS 1837/09 -, juris) geäußerten Auffassung, dass das Verpflegungsgeld deshalb nicht als Entgelt im Sinne des AAÜG berücksichtigt werden könne, weil es keine Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung des Versicherten darstelle, schließt sich der erkennende Senat nicht an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - L 16 R 706/12

    Zoll - Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt - Zusammenhang - eigenbetriebliches

    Der Senat ist bereits mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 - (juris; vgl. auch das Urteil vom heutigen Tag - L 16 R 670/11 -) der Rechtsprechung des BSG zur Auslegung des Begriffs "Arbeitsentgelt" in § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ausdrücklich gefolgt (insbesondere den Urteilen vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - zur "Jahresendprämie" und vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 19/03 R - zum "Sperrzonenzuschlag"; jeweils juris).

    Auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. Dezember 2012 (aaO Rn. 26), das den Beteiligten bekannt ist, wird ergänzend Bezug genommen.

  • LSG Thüringen, 26.09.2017 - L 6 R 284/13

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Insoweit verweise sie auf die Entscheidungen des Sächsischen LSG (Urteil vom 7. Juli 2015 - Az.: L 5 RS 183/11) und des 16. Senats des LSG Berlin - Brandenburg (Urteil vom 5. Dezember 2012 - Az.: L 16 R 355/11).

    Der 16. Senats des LSG Berlin - Brandenburg vertrete in seinem Urteil vom 5. Dezember 2012 - Az.: L 16 R 355/11 ohne Begründung, dass die streitigen Zahlungen sozialpolitisch und fürsorgerechtlich motiviert gewesen seien, was eindeutig gegen das eigenbetriebliche Interesse spreche; dies stünde der Annahme von Arbeitsentgelt aber nicht entgegen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 12 R 408/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Soweit entschieden worden ist, dass das den ehemaligen Angehörigen der Zollverwaltung der DDR gewährte Verpflegungsgeld nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 AAÜG zu qualifizieren sei, weil insoweit ein innerer sachlicher Zusammenhang nicht bestanden habe (vgl. 16. Senat des LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 5. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 - und 21. August 2013 - L 16 R 706/12 - sowie L 16 R 670/11 - jeweils juris), vermag dem der Senat jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - L 16 R 670/11

    Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenansprüche aus einem Zusatzversorgungssystem

    33 Im Falle des Vg fehlt es - wie der Senat bereits im Urteil vom 5. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 - (juris) festgestellt hat - an einem derartigen Zusammenhang, denn bei dieser von der ZV der DDR gewährten Zuwendung handelte es sich um eine maßgeblich aus sozialpolitischer und fürsorgerechtlicher Motivation sowie im eigenbetrieblichen Interesse des staatlichen Arbeitgebers gewährte Leistung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 21 R 767/12

    Feststellung von Zuschlägen als Entgelte - Zollverwaltung

    Die Beklagte verweist u.a. auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2012, L 16 R 355/11.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - L 16 R 770/12

    Sonderversorgungssystem der Angehörigen der Zollverwaltung - Arbeitsentgelt -

    Vielmehr handelt es sich bei diesen Leistungen jeweils um arbeitgeberseitige Zuwendungen, die sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen darstellen (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. Urteile vom 5. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 -, juris, vom 21. August 2013 - L 16 R 670/11 -, juris und L 16 R 706/12 - sowie vom 27. November 2013 - 16 R 423/12 - ; ebenso: SächsLSG, Urteile vom 7. Juli 2015 - L 5 RS 203/11- und - L 5 RS 183/11 -, vom 01. September 2015 - L 5 RS 195/14 - sowie vom 24. November 2015 - L 5 RS 609/11 -,jeweils juris).
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 RS 6/13 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2012 - L 21 R 767/12
  • BSG, 25.07.2013 - B 5 RS 5/13 B
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